Informationen für Existenzgründer

Die rasante Entwicklung der Wirtschaft und der Arbeitswelt haben nicht immer nur zu mehr und besseren Arbeitsplätzen geführt. Viele Arbeitnehmer haben auch ihren Job verloren. Wer schon etwas älter ist und eine Führungsposition inne hatte, verfügt nur über wenige Möglichkeiten, einen neuen oder besseren Arbeitsplatz zu finden.

Vielen Menschen erscheint daher der Schritt in die Existenzgründung als Ausweg aus einer drohenden Langzeitarbeitslosigkeit. Aber auch viele jüngere Leute sind es leid, immer nur streng nach Anweisung regulierte Arbeitsabläufe zu vollziehen. Deshalb streben auch sie nach einer Existenzgründung, um als junge Unternehmer kreativ und eigenverantwortlich tätig werden zu können.

Natürlich ist klar, dass nicht jeder, der sich selbständig machen möchte, dafür auch geeignet ist. Und auch nicht jeder Ansatz, eine selbständige berufliche Existenz zu gründen, ist erfolgreich umsetzbar. Selbständigkeit als Berufswunsch hat aber in den letzten Jahren eine immer stärkere Akzeptanz in der Öffentlichkeit und bei den Medien gefunden. Die Idee und die Motivation, sich selbständig auf eine neue Existenz zu stellen, hat immer mehr um sich gegriffen und ist für viele handlungsleitend geworden. Der zukünftige Existenzgründer bzw. die zukünftige Unternehmensgründerin hat jedoch bei der schwierigen aber interessanten Aufgabe der Existenzgründung eine Vielzahl von Fragestellungen zu bearbeiten.

Umgang mit Behörden

Wer arbeitslos ist und noch Arbeitslosengeld bezieht, kann die Existenzgründung durch Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Gang setzen. Hierzu muss der Existenzgründer spätestens drei Monate vor dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen einreichen.

Hierzu gehört auch die Anmeldung beim Finanzamt und - bei einer Unternehmensgründung als Gewerbetreibender - der obligatorische Gewerbeschein. Dies gilt aber für jeden Existenzgründer. Er oder sie müssen eine gewerbliche Tätigkeit anmelden und jede selbständige berufliche Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen. Je nach Art der Tätigkeit müssen weitere Behörden einbezogen werden. Die Industrie- und Handelskammern gehören auch dazu, geben aber auch gerne Auskunft darüber, was genau zu tun ist.

Erstellung eines Businessplans

Die Bundesagentur für Arbeit erwartet einen Businessplan, der aufzeigt, wie die Idee des Existenzgründers umsetzbar ist. Auch wenn der Existenzgründer Geld von einer Bank benötigt oder staatliche Unterstützung über Gelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beanspruchen möchte, ist ein Businessplan zwingend vorgeschrieben. Der Businessplan muss das Vorhaben auf 10 bis 30 Seiten genau erläutern und an Hand von Zahlen aufzeigen, dass das Projekt dem Firmengründer in 2-4 Jahren eine ausreichende finanzielle Basis sichert. Ist dies nachvollziehbar, werden Banken eine entsprechende Finanzierung bereitstellen. Oftmals muss der Existenzgründer aber auch eine geeignete Bürgschaften beibringen, um einen Existenzgründungskredit in Anspruch nehmen zu können.

Wahl der richtigen Unternehmensform

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist zentraler Bestandteil des Businessplans. Hier gilt es die Prinzipien der Risikoabwehr mit den Möglichkeiten der Steuerersparnis in Einklang zu bringen. Kapitalgesellschaften - wie die GmbH – sind risikoärmer, bekommen aber weniger leicht Kredite. Wenn das Unternehmen mit mehreren Personen gegründet wird, sollte man sich überlegen, ob man das Risiko geschickt auf einzelne Teilhaber verlagert, oder ob man in gleicher Weise die Verantwortung für die Gründung übernimmt.

Marketing

Das Marketing ist die Basis für den Erfolg. Es muss genau bestimmt werden, wer zum zukünftigen Kundenkreis gehört und es müssen geeignete Wege bestimmt werden, wie diese potentiellen Kunden tatsächlich angesprochen und gewonnen werden können. Hierzu sind geeignete Werbemittel zu bestimmen. Dabei sollten sich Printwerbung und Internetauftritt ergänzen.

Rechtliche Anforderungen

Die rechtlichen Anforderungen sind genau zu beachten. Hierzu gehören auch die für Deutschland typischen Handwerksregelungen, die beispielsweise vorsehen, dass ein bestimmtes Gewerbe nur von einem Meister ausgeübt werden darf. Auch die Gewerbeanmeldung beziehungsweise die Anmeldung beim Finanzamt dürfen bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit nicht vergessen werden. Schließlich muss der Existenzgründer noch an die Sozialversicherung denken, sofern Mitarbeiter beschäftigt werden sollen.

Standort

Der Standort ist für eine Existenzgründung entscheidend, wenn es auch um Laufkundschaft geht. Hier muss ein Standort gewählt werden, der von potentiellen Kunden auch aufgesucht wird. Darüber hinaus muss der Standort auch das Interesse der angesprochenen Klientel wecken. Dies kann beispielsweise über Schaufenster oder Plakate erfolgen. Besonders wichtig erscheint eine Zugangsmöglichkeit in Form eines Ladengeschäfts.

Schlussgedanken

Diese und viele weitere Faktoren müssen bei einer Existenzgründung beachtet werden. Wenn das Konzept stimmt, kann die Selbständigkeit für den Existenzgründer aber innerhalb von wenigen Jahren zu einem Erfolgsmodell werden.

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