Informationen für Existenzgründer
Die rasante Entwicklung der Wirtschaft und der Arbeitswelt haben
nicht immer nur zu mehr und besseren Arbeitsplätzen geführt. Viele
Arbeitnehmer haben auch ihren Job verloren. Wer schon etwas älter ist
und eine Führungsposition inne hatte, verfügt nur über wenige
Möglichkeiten, einen neuen oder besseren Arbeitsplatz zu finden.
Vielen Menschen erscheint daher der Schritt in die Existenzgründung als
Ausweg aus einer drohenden Langzeitarbeitslosigkeit. Aber auch viele
jüngere Leute sind es leid, immer nur streng nach Anweisung regulierte
Arbeitsabläufe zu vollziehen. Deshalb streben auch sie nach einer
Existenzgründung, um als junge Unternehmer kreativ und
eigenverantwortlich tätig werden zu können.
Natürlich ist klar, dass nicht jeder, der sich selbständig machen
möchte, dafür auch geeignet ist. Und auch nicht jeder Ansatz, eine
selbständige berufliche Existenz zu gründen, ist erfolgreich umsetzbar.
Selbständigkeit als Berufswunsch hat aber in den letzten Jahren eine
immer stärkere Akzeptanz in der Öffentlichkeit und bei den Medien
gefunden. Die Idee und die Motivation, sich selbständig auf eine neue
Existenz zu stellen, hat immer mehr um sich gegriffen und ist für viele
handlungsleitend geworden. Der zukünftige Existenzgründer bzw. die
zukünftige Unternehmensgründerin hat jedoch bei der schwierigen aber
interessanten Aufgabe der Existenzgründung eine Vielzahl von
Fragestellungen zu bearbeiten.
Umgang mit Behörden
Wer arbeitslos ist und noch Arbeitslosengeld bezieht, kann die
Existenzgründung durch Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Gang
setzen. Hierzu muss der Existenzgründer spätestens drei Monate vor dem
Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Antrag stellen und
verschiedene Unterlagen einreichen.
Hierzu gehört auch die Anmeldung beim Finanzamt und - bei einer
Unternehmensgründung als Gewerbetreibender - der obligatorische
Gewerbeschein. Dies gilt aber für jeden Existenzgründer. Er oder sie
müssen eine gewerbliche Tätigkeit anmelden und jede selbständige
berufliche Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen. Je nach Art der Tätigkeit
müssen weitere Behörden einbezogen werden. Die Industrie- und
Handelskammern gehören auch dazu, geben aber auch gerne Auskunft
darüber, was genau zu tun ist.
Erstellung eines Businessplans
Die Bundesagentur für Arbeit erwartet einen Businessplan, der aufzeigt,
wie die Idee des Existenzgründers umsetzbar ist. Auch wenn der
Existenzgründer Geld von einer Bank benötigt oder staatliche
Unterstützung über Gelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
beanspruchen möchte, ist ein Businessplan zwingend vorgeschrieben. Der
Businessplan muss das Vorhaben auf 10 bis 30 Seiten genau erläutern und
an Hand von Zahlen aufzeigen, dass das Projekt dem Firmengründer in 2-4
Jahren eine ausreichende finanzielle Basis sichert. Ist dies
nachvollziehbar, werden Banken eine entsprechende Finanzierung
bereitstellen. Oftmals muss der Existenzgründer aber auch eine
geeignete Bürgschaften beibringen, um einen Existenzgründungskredit in
Anspruch nehmen zu können.
Wahl der richtigen Unternehmensform
Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist zentraler Bestandteil des
Businessplans. Hier gilt es die Prinzipien der Risikoabwehr mit den
Möglichkeiten der Steuerersparnis in Einklang zu bringen.
Kapitalgesellschaften - wie die GmbH – sind risikoärmer, bekommen aber
weniger leicht Kredite. Wenn das Unternehmen mit mehreren Personen
gegründet wird, sollte man sich überlegen, ob man das Risiko geschickt
auf einzelne Teilhaber verlagert, oder ob man in gleicher Weise die
Verantwortung für die Gründung übernimmt.
Marketing
Das Marketing ist die Basis für den Erfolg. Es muss genau bestimmt
werden, wer zum zukünftigen Kundenkreis gehört und es müssen geeignete
Wege bestimmt werden, wie diese potentiellen Kunden tatsächlich
angesprochen und gewonnen werden können. Hierzu sind geeignete
Werbemittel zu bestimmen. Dabei sollten sich Printwerbung und
Internetauftritt ergänzen.
Rechtliche Anforderungen
Die rechtlichen Anforderungen sind genau zu beachten. Hierzu gehören
auch die für Deutschland typischen Handwerksregelungen, die
beispielsweise vorsehen, dass ein bestimmtes Gewerbe nur von einem
Meister ausgeübt werden darf. Auch die Gewerbeanmeldung beziehungsweise
die Anmeldung beim Finanzamt dürfen bei Aufnahme einer freiberuflichen
Tätigkeit nicht vergessen werden. Schließlich muss der Existenzgründer
noch an die Sozialversicherung denken, sofern Mitarbeiter beschäftigt
werden sollen.
Standort
Der Standort ist für eine Existenzgründung entscheidend, wenn es auch
um Laufkundschaft geht. Hier muss ein Standort gewählt werden, der von
potentiellen Kunden auch aufgesucht wird. Darüber hinaus muss der
Standort auch das Interesse der angesprochenen Klientel wecken. Dies
kann beispielsweise über Schaufenster oder Plakate erfolgen. Besonders
wichtig erscheint eine Zugangsmöglichkeit in Form eines Ladengeschäfts.
Schlussgedanken
Diese und viele weitere Faktoren müssen bei einer Existenzgründung
beachtet werden. Wenn das Konzept stimmt, kann die Selbständigkeit für
den Existenzgründer aber innerhalb von wenigen Jahren zu einem
Erfolgsmodell werden.