Gründungszuschuss für Existenzgründer
Seit dem 01.06.2006 hat der Gründungszuschuss als Förderinstrument die
bisherigen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ich-AG und von
Überbrückungsgeld abgelöst. Nach wie vor ist die Bundesregierung
bestrebt, Arbeitslosen mit entsprechenden Förderungen den Weg in die
Selbständigkeit zu ermöglichen oder zumindest zu vereinfachen.
Voraussetzung für den Erhalt des Gründungszuschusses ist eine
Geschäftsidee, welche praktikabel erscheint und gute Aussichten bietet,
dass der Existenzgründer mit dieser Geschäftsidee in Zukunft - auch
nach Ablauf der Förderung - seinen Lebensunterhalt verdienen kann.Der Gründungszuschuss wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, nicht mehr als pauschale Summe, wie bei der bisherigen Ich-AG, sondern durchgehend individuell, je nach dem, welchen Anspruch auf Arbeitslosengeld der Existenzgründer hat. Der Zeitraum dieser Zahlung wurde auf neun Monate begrenzt. Während dieser Zeit bekommt der Existenzgründer zusätzlich pauschal 300 Euro, die er verwenden kann, um seine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.
Kann der Existenzgründer nach Ablauf der ersten neun Monate nachweisen, dass sein Unternehmen sich positiv entwickelt und er auch in der Zukunft Erfolgsaussichten hat, dann werden die 300 Euro pauschale Förderung auf Antrag noch weitere sechs Monate bewilligt.
Der Gründungszuschuss hat allerdings einen Pferdefuß, den Gründungswillige unbedingt beachten müssen. Denn der Zuschuss wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn der Arbeitslose noch drei Monate Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld hat, dieser wird dann auch mit der Zahlung des Gründungszuschusses verrechnet. Ist die Anspruchszeit kürzer, wird der Gründungszuschuss allein aus diesem Grund nicht gezahlt. Auch dann nicht, wenn das Unternehmenskonzept schlüssig ist und von fachkundiger Stelle befürwortet wird. Arbeitslose müssen sich also rechtzeitig mit dem Gedanken nach einer lukrativen Geschäftsidee beschäftigen, um die Fristen einzuhalten. Anträge gibt es bei der Agentur für Arbeit. In Vorbereitung der Selbständigkeit bekommen Arbeitslose auch die Möglichkeit, kostenlos an speziellen Existenzgründerseminaren teilzunehmen.
Entsprechende Formulare für den Gündungszuschuss Antrag bekommen Gründungswillige bei der zuständigen Arbeitsagentur. Zusammen mit den Formularen müssen die Existenzgründer einen Businessplan einreichen, in dem das Unternehmenskonzept schlüssig vorgestellt wird.
Mittlerweile wird der Gründungszuschuss gut nachgefragt, besonders Arbeitslose mit höherer Qualifikation, die auch ein entsprechend hohes Arbeitslosengeld beziehen, sind hier klar im Vorteil gegenüber den bisherigen Regelungen bei der Ich-AG. Wenn die Tätigkeit es nicht von sich aus erfordert, besteht auch keine Rentenversicherungspflicht mehr, wie dies bei der Ich-AG noch der Fall war.