NRW.BANK Universalkredit
Die NRW Bank fördert durch den Universalkredit die Existenzgründung von
inländischen und ausländischen mittelständischen Unternehmen oder
freiberuflich tätigen Personen, deren Investitionsort sich in Nordrhein
Westfalen befindet.Wenn es sich bei dem Kreditnehmer um ein Unternehmen handelt, muss sich dieses zum größten Teil in Privatbesitz befinden und darf einen Jahresumsatz von 500 Mio. € nicht übersteigen. Die NRW Bank stellt durch den Universalkredit zwischen 125.000 € und 5.000.000 € zur Verfügung und ermöglicht so, dass bei Bedarf 100% des benötigten Investitionsbetrages durch die Kreditaufnahme finanziert werden kann. Anfallende Gebühren werden nicht vom gewünschten Kreditbetrag abgezogen, sodass die aufgenommene Summe nicht verringert wird. Während der Laufzeit des Universalkredites, die zwischen 4 und 10 Jahren liegen kann, erfolgt die Tilgung in vierteljährlichen Raten. Der Zinssatz ist während der gesamten Laufzeit konstant.
Der Universalkredit kann nicht für Vorhaben eingesetzt werden, die der Produktion von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder fischereiwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen. Auch Vorhaben im Zusammenhang mit Exporthandel sowie der Kauf von bestimmten Fahrzeugen können nicht durch den Universalkredit der NRW Bank finanziert werden. Außerdem können durch den Universalkredit keine anderen Förderdarlehen der NRW Bank, der KfW Bank oder des Landes NRW vorzeitig zurückgezahlt werden. Für die Beantragung des Universalkredites kann sich der Interessent an jedes inländische Kreditinstitut wenden, das den Antrag an die NRW Bank weiterleitet.
Weiterführende Informationen:
1. NRW.BANK [ Universalkredit ]